Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 4 Abs. 3 ; EStG § 9 Abs. 4a ; BGB § 670
Saalgruppenvergleich, pauschalisierter Aufwendungsersatzanpruch, hier: Verpflegungszuschuss - rechtsportal.de
TVG § 4 Abs. 3 ; EStG § 9 Abs. 4a ; BGB § 670
Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 13 Sa 1101/21 v. 11.03.2022
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 13 Sa 1101/21 v. 11.03.2022
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 30.06.2021 - 5 Ca 170/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
- BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13
Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
a) Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den arbeitsvertraglichen Vorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 TVG ) zu lösen (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Randnummer 27 mit weiteren Nachweisen).Unerheblich ist dabei, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29 mwN).
Der Zusammenhang im Regelungsgefüge ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28).
Maßgebend ist die Einschätzung eines verständigen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30 m.w.N.).
Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (…BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31).
Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 m.w.N.;… 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02
Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er in dessen Interesse hatte und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - Rn. 41).Dabei handelt es sich um Vermögensopfer, die der Beauftragte zum Zwecke der Auftragsführung auf sich nimmt (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - Rn. 43 m.w.N.).
Abgesehen davon, dass die Norm abdingbar ist und die Ansprüche des Beauftragten daher durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung erweitert oder eingeschränkt werden können (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - Rn. 49), wäre die Voraussetzung dieser Norm nur dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im ausschließlich fremdnützigen Interesse ein entsprechendes Vermögensopfer erbringen würde, welches durch die arbeitsvertragliche Regelung pauschalisiert abgegolten werden sollte.
- BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12
Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
Führt der Günstigkeitsvergleich nicht zweifelsfrei zu dem Ergebnis, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende arbeitsvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, bleibt es bei der zwingenden, normativen Geltung des Tarifvertrags (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 44).Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42;… 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31).
Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (…BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 m.w.N.; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43).
- BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16
Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (…BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19; BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19). - BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17
Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19;… BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - Rn. 19). - BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
Nach allgemeiner Definition sind Aufwendungen freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29). - BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14
Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21
Zu vergleichen sind die in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen im Rahmen eines so genannten Sachgruppenvergleichs (BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 655/14 - Rn. 19 - 21).
- BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 171/22
Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung
Auf die Revision des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2022 - 13 Sa 1102/21 - teilweise aufgehoben.